Bis zu Deinem 22 Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Darunter fallen Verhütungsmittel wie Kupferspirale, Hormonspirale, Vaginalring und weitere. Zusätzlich sind auch die Kosten für eine Notfallverhütung mit abgedeckt.
Sind mehrere Verhütungsmittel für Dich geeignet, gilt das in § 12 SGB V verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot. Das bedeutet, dass der Arzt das Verhütungsmittel einsetzen muss, dass am günstigsten bzw. wirtschaftlichsten für die Krankenkasse ist.
und nicht zu vergessen Formen der Notfallverhütung.