Was kostet die Kupferkette GyneFIX® ?

Du bist an der Kupferkette GyneFIX®  interessiert und möchtest wissen, welche Kosten auf Dich zukommen? Wir haben Dir hier einen Überblick über die anfallenden Kosten erstellt. Außerdem kannst Du Dich über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten wie eine Ratenzahlung oder Regelungen der Krankenkassen informieren. 

Kosten für GyneFIX Kupferkette

Mit welchen Kosten musst Du rechnen?

Die Kosten für die Kupferkette GyneFIX rechnet sich aus zwei Faktoren zusammen:

Die Kupferkette GyneFIX® hat in der Apotheke einen Preis von ca. 149 € (UVP). Entweder hat Dein einlegender GyneFIX® -Arzt die Kupferkette vorrätig, oder er stellt Dir ein Rezept aus, mit welchem Du Deine GyneFIX® in der Apotheke abholen kannst. Hinzu kommen die Kosten für das Einlegen. Diese Kosten können je nach Region und Arztaufwand unterschiedlich hoch ausfallen. Außerdem kommen individuelle Faktoren hinzu, wie zum Beispiel: Narkose, Schmerzlinderung, Chlamydien-Voruntersuchung etc.. Durchschnittlich liegen die gesamten Kosten (inkl. der Kupferkette) meist zwischen 250 und 450 Euro. Auf die Tragedauer von 5 Jahren gerechnet, ergeben sich somit Verhütungskosten von ca. 4–8 Euro pro Monat.
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149 €

+
variierende Kosten für die Einlage zwischen 250 – 450 Euro

149 €

+
variierende Kosten für die Einlage zwischen 250 – 450 Euro

279 €

+
variierende Kosten für die Einlage zwischen 250 – 450 Euro

Kupferkette GyneFIX® in Raten abbezahlen?

Einige GyneFIX® -Ärzte bieten Ihren Patientinnen direkt an, die Kosten für die Spirale oder Kupferkette GyneFIX® in Raten abzuzahlen. In unserem Ärztefinder kannst Du GyneFIX® -Ärztinnen und -Ärzte mit Ratenzahlung in Deiner Nähe durch Anhaken der Funktion “Ratenzahlung” finden. Bietet Dir Deine Gynäkologin/ Dein Gynäkologe selbst die Ratenzahlung nicht an, übermittelt die Abrechnung für Deine Behandlung zum Einsetzen der Kupferkette jedoch an eine Verrechnungsstelle, wie zum Beispiel an die PVS, dann hast Du als Patientin nach Zugang der Rechnung die Möglichkeit, im Nachgang eine Ratenzahlungsvereinbarung zu vergleichsweise günstigen Konditionen direkt mit der Verrechnungsstelle zu vereinbaren. Viele Frauen nehmen diesen Service gerne in Anspruch, um die finanzielle Belastung für das Einsetzen der Spirale nicht in einer Summe tragen oder erst auf Kupferkette GyneFIX® sparen zu müssen. Aber: Die meisten Ärztinnen und Ärzte verfügen zwar über eine Schnittstelle zu solch einem Abrechnungsservice, wissen aber (noch) nicht, dass ihre Verrechnungsstelle einen Ratenzahlungsservice für ihre Patientinnen durchführt. Unsere Empfehlung: Frag in der Frauenarzt-Praxis nach, ob die Möglichkeit besteht, Deine Arzt-Rechnung über eine Verrechnungsstelle abrechnen zu lassen. Lass Dir sagen, welche Verrechnungsstelle Dein Frauenarzt nutzt und kontaktiere diese Verrechnungsstelle direkt, um zu fragen, wie das Ratenzahlungsmodell für Dich konkret aussehen und ablaufen würde. Das bedeutet zwar auf den ersten Blick Aufwand für Dich, aber Du erhältst die gewünschte Ratenzahlungsvereinbarung für Kupferkette GyneFIX® und Dein Frauenarzt wird diesen Service seiner Verrechnungsstelle zukünftig sicher häufiger nutzen, wenn Du damit positive Erfahrungen gemacht hast.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für GyneFIX® ?

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Eigentlich ist die Kostenübernahme für Verhütungsmittel nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Es gibt aber Besonderheiten und bestimmte Fälle, in denen Krankenkassen einer Kostenübernahme zustimmen.

Bis zu Deinem 22 Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Darunter fallen Verhütungsmittel wie Kupferspirale, Hormonspirale, Vaginalring und weitere. Zusätzlich sind auch die Kosten für eine Notfallverhütung mit abgedeckt.

Sind mehrere Verhütungsmittel für Dich geeignet, gilt das in § 12 SGB V verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot. Das bedeutet, dass der Arzt das Verhütungsmittel einsetzen muss, dass am günstigsten bzw. wirtschaftlichsten für die Krankenkasse ist.

und nicht zu vergessen Formen der Notfallverhütung.

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Eigentlich ist die Kostenübernahme für Verhütungsmittel nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Es gibt aber Besonderheiten und bestimmte Fälle, in denen Krankenkassen einer Kostenübernahme zustimmen.

JaDie gesetzliche Krankenkasse übernimmt zwar bis zum 22. Geburtstag die Kosten für Verhütungsmittel, allerdings darf der Kassenarzt aufgrund des für ihn verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsgebotes nur die wirtschaftlichste Behandlung verordnen. Kupferkette GyneFIX® bietet verglichen mit der klassischen Spirale viele Vorteile, ist jedoch nicht die wirtschaftlichste Methode und ist somit i. d. R. eine Privatleistung: Der Arzt stellt Dir nach der Einlage eine Rechnung aus, welche Du selbst bezahlen musst. Das ist auf den ersten Blick ein stattlicher Betrag, allerdings triffst Du diese Entscheidung der Wahl Deiner Verhütungsmethode für die nächsten Jahre und dann ist es für Deine Zufriedenheit wichtig, dass sie passt. Du kannst die Rechnung im Nachgang bei Deiner Krankenkasse einreichen. Manche Krankenkassen zeigen sich kulant und erstatten die Kosten. Solltest Du Sozialleistungen (z. B. BAföG) beziehen oder Geringverdienerin sein, dann ergibt sich eventuell in Deiner Stadt die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Lies dazu weiter unten.

Kupferkette GyneFIX® als
kostenloses Verhütungsmittel für Bedürftige?
Sichere und individuell passende Verhütung sollte keine Frage des Geldes sein. Tatsache ist jedoch, dass sich Frauen mit wenig Geld und Einkommen häufig eine zuverlässige und individuell zu ihnen am besten passende Verhütung nicht leisten können. Sie wählen oft gezwungener Maßen die preiswerteste Verhütungsmethode, obwohl sie hinsichtlich der Sicherheit, der Wirkungsweise oder dem Anwendungskomfort nicht überzeugt sind. Eine Kostenübernahme bedeutet eine große finanzielle Erleichterung für diese Frauen und Paare. Erfreulicherweise unterstützen immer mehr Städte und Kommunen durch Verhütungsmittelfonds bedürftige Frauen, indem sie Verhütungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen oder zumindest einen Zuschuss gewähren – auch Kupferkette GyneFIX® für eine hormonfreie Verhütung. Die im Einzelnen zu erfüllenden Voraussetzungen für die Kostenübernahme variieren, aber ähneln sich. In den meisten Fällen können die Bezieherinnen von BAföG (Studentinnen), Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV / Hartz 4, Sozialgeld vom Jobcenter (SGB II SGB XII), Wohngeld-Bezieherinnen, Berufsausbildungsbeihilfe (Auszubildende mit BAB), Kinderzuschlag, Geringverdienende mit einer Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII und Asylbewerberinnen mit AsylbLG von einer Übernahme der Kosten für Verhütung profitieren. Frauen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr FSJ, Bundesfreiwilligendienst BFD, Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ ableisten, bekommen ebenfalls in einigen Städten (z. B. Stadt und Landkreis München) die Kosten für Verhütungsmittel erstattet und erhalten diese somit gratis. Rückmeldungen an uns untermauern, dass diese indirekte finanzielle Unterstützung durch die Kostenübernahme für Kupferkette GyneFIX® besonders als Studentin und Auszubildende geschätzt wird. Studentinnen hätten sich über eine Information darüber von ihrem Studentenwerk gefreut, da sie nur schwer Kenntnis von diesem für sie wichtigen Angebot erlangt haben. Zuvor fühlten sie sich nicht selten gezwungen, preiswertere hormonelle Verhütungsmittel wie die Anti-Baby-Pille anwenden zu müssen. Grundsätzlich waren sie zwar vom Nutzen einer Langzeitverhütung wie der Spirale überzeugt, konnten aber das Geld für die einmaligen hohen Kosten nicht aufbringen. Durch die Kostenübernahme wird Studentinnen mit Kupferkette GyneFIX® nun endlich auch eine sichere Verhütung ohne Hormone zugänglich.

Geld ist knapp?

Verhütung kann ganz schön teuer sein. Manche Kommunen übernehmen als freiwillige Leistung die Kosten für bestimmte Verhütungsmittel.
Alle Infos dazu findest Du hier!

Eine bundeseinheitliche Regelung zur Erstattung der Kosten für Verhütungsmittel wie Kupferkette, Spirale, Verhütungsring, Pflaster oder Pille usw. gibt es bisher leider nicht. Eine mögliche Inanspruchnahme kann über die örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen, aber auch über die kommunale Verwaltung oder das Jobcenter geregelt sein. Daher:
Nachfragen kostet nix! Frage bei deiner für deinen Wohnort zuständigen pro familia Beratungsstelle, einer der anderen Schwangerschaftsberatungsstellen (Diakonie, donum vitae, caritas), dem Landratsamt, dem Sozialamt, dem Sozialdienst, dem Jobcenter oder dem Gesundheitsamt nach, um zu erfahren, ob Du als bedürftige Frau mit geringem Einkommen Kupferkette GyneFIX® als Verhütungsmittel kostenlos erhalten kannst.

Du interessierst Dich für GyneFIX® als Verhütungsmethode ohne Hormone?

Fordere hier weitere Informationen an oder vereinbaren einen Beratungstermin bei einem unserer GyneFIX®-Ärzte. Die Kontaktdaten der GyneFIX®-Ärzte in Deiner Nähe findest Du in unserem GyneFIX®-Praxisfinder.

Bei Fragen oder für weitere Informationen kontaktiere uns
Junge Frauen registrieren ihre GyneFIX

Wir Danken Dir

für das Ausfüllen unserer Zufriedenheitsumfrage. Wir wünschen Dir Zufriedenheit und eine unbeschwerte Verhütungszeit mit Deiner Kupferkette GyneFix® .

Bei Fragen stehen wir Dir gern zur Verfügung:

E-Mail: info@gynlameda.de oder per Telefon unter 0711/21953675.