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Was kostet die Kupferkette GyneFIX®?

Du bist an der Kupferkette GyneFIX® interessiert und möchtest wissen, welche Kosten auf dich zukommen? Wir haben dir hier einen Überblick rund zum Thema Kosten erstellt. Zusammengefasst sind die Informationen im Video:

Mit welchen Kosten musst du rechnen?

Die Kosten für die Kupferkette GyneFIX® rechnen sich aus drei Faktoren zusammen:

  • Kosten der Kupferkette selbst 

Wie du der Tabelle unten entnehmen kannst, gibt es drei verschiedene GyneFIX® Modelle. Deine GyneFIX® – Ärztin oder dein GyneFIX® – Arzt wird anhand einer gynäkologischen Untersuchung und unter Berücksichtigung deiner Wünsche das für dich am besten geeignete Modell ermitteln. Manche Ärztinnen und Ärzte haben die Kupferkette GyneFIX® bereits vorrätig, von anderen erhältst du ein Rezept, mit welchem du die Kupferkette dann in der Apotheke abholen kannst.

  • Kosten der Einlage

Der zweite Kostenfaktor ist die Einlage selbst. Diese Kosten können unabhängig von Region und Arztaufwand unterschiedlich hoch ausfallen. Außerdem wirken sich individuelle Faktoren wie Narkose, Schmerzlinderung und Chlamydien-Voruntersuchung etc. auf die Preisbildung aus. Im Durchschnitt sei gesagt, dass sich das Einsetzen der Kupferkette GyneFIX® in einer Preisspanne von 250 bis 450 Euro bewegt. 

  • Kosten der Kontrolluntersuchungen

Einige Praxen verlangen für die jährliche Ultraschalluntersuchung zwischen 10 und 80 Euro. Kläre dies im Vorfeld ab, damit du genau weißt, welche Kosten dich erwarten.

Auf lange Sicht günstiger!

Auf den ersten Blick kostet die Kupferkette GyneFIX® inklusive des Einsetzens einen stattlichen Betrag. Vergiss allerdings nicht, dass du mit der Kupferkette GyneFIX® eine Verhütung ohne Hormone für die nächsten 5 oder sogar 10 Jahre wählst. Dabei ist es wichtig, dass die Verhütungsmethode zu dir passt und dich zufriedenstellt.

Rechnest du einmal die monatlich anfallenden Verhütungskosten
anderer Verhütungsmittel auf 60 Monate (GyneFIX® 200 und 330) oder 120 Monate (GyneFIX® 10) hoch, dann schneidet GyneFIX® auf lange Sicht deutlich preisgünstiger ab.

gynefix anwenderin haelt ein gelbes sparschwein und laechelt, symbolisch für die langfristige kostenersparnis mit kupferkette gynefix
169 €

Stand: 1.11.2023

zzgl. 250 bis 450 €  Einlage

169 €

Stand: 1.11.2023

zzgl. 250 bis 450 €  Einlage

298 €

Stand: 1.11.2023

zzgl. 250 bis 450 €  Einlage

Ratenzahlung

Einige GyneFIX® – Praxen bieten ihren Patientinnen direkt an, die Kosten für die Spirale oder Kupferkette GyneFIX® in Raten abzuzahlen. In unserem Praxisfinder kannst du Frauenarztpraxen, die Ratenzahlung anbieten, in deiner Nähe finden. Dafür kreuzt du das Feld ›Ratenzahlung‹ vor der Suche an.

Deine Praxis bietet keine Ratenzahlung an? Dann frag zunächst in der Frauenarztpraxis nach, ob die Möglichkeit besteht, deine Rechnung über eine Verrechnungsstelle abrechnen zu lassen. Oder lass dir den Namen der Verrechnungsstelle geben, die deine Ärztin oder dein Arzt nutzt, und kontaktiere die Verrechnungsstelle direkt und frage nach dem Ratenzahlungsmodell.

Das bedeutet zwar auf den ersten Blick mehr Aufwand für dich, aber du erhältst die gewünschte Ratenzahlungsvereinbarung für Kupferkette GyneFIX® und deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt wird diesen Service seiner Verrechnungsstelle zukünftig sicher häufiger nutzen, wenn du damit positive Erfahrungen gemacht hast.

Kostenübernahme der Krankenkasse

Eigentlich sind Verhütungsmittel kostenlos, nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Es gibt aber Besonderheiten und bestimmte Fälle, in denen Krankenkassen einer Kostenübernahme zustimmen. Zu diesen Ausnahmen gehören diese beiden:

  • 22 Jahre oder jünger

Bis zu deinem 22. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Darunter fallen Verhütungsmittel wie die klassische Kupferspirale, die Kupferkette GyneFIX®, die Hormonspirale und weitere. Zusätzlich sind auch die Kosten für eine Notfallverhütung mit abgedeckt. Sind mehrere Verhütungsmittel für dich geeignet, gilt das in
§ 12 SGB V verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot. Das bedeutet, dass der Arzt das Verhütungsmittel einsetzen sollte, das am günstigsten bzw. wirtschaftlichsten ist. GyneFIX® hat zwar viele Vorteile verglichen zur klassischen Spirale, ist jedoch häufig nicht das wirtschaftlichste Verhütungsmittel.

Daher wird die Kupferkette GyneFIX® häufig als Privatleistung abgerechnet. Das bedeutet, du bekommst am Ende eine Rechnung von deiner Ärztin oder deinem Arzt, die du zunächst bezahlen musst. Im Nachgang kannst du diese Rechnung dann an deine Krankenkasse schicken. Manche zeigen sich kulant und erstatten (zumindest teilweise) die Kosten.

  • Verhütung als therapeutisches Mittel

Verhütungsmittel können auch verschrieben werden, um andere Krankheiten zu behandeln. Dazu zählt unter anderem die Pille, insofern mit ihr eine Hauterkrankung wie Akne behandelt wird. Bekommst du ein Verhütungsmittel als therapeutisches Mittel verschieben, bezahlt die Krankenkasse dieses, auch wenn du älter als 22 Jahre bist.

Nachfragen kostet nichts...

Unsere Empfehlung lautet: Kontaktiere deine Krankenkasse und frage nach. Die gebotenen Leistungen variieren stark zwischen den Krankenkassen, und um Klarheit zu schaffen, hilft oft nur Nachfragen. Immer wieder erreichen uns Geschichten von Frauen, die ihre Kupferkette GyneFIX® über die Krankenkasse erstattet bekommen haben. Es ist also nicht unmöglich. Deshalb trau dich und ruf bei deiner Krankenkasse an!

zwei junge studentinnen bloedeln rum und beantragen ihr verhueteungsmittel kostenlos

GyneFIX® kostenlos für Bedürftige

Sichere Verhütung sollte keine Frage des Geldes sein! Dieser Meinung sind nicht nur wir, sondern auch zahlreiche Kommunen. Damit auch Frauen mit geringem Einkommen die Chance auf eine sichere und individuell passende Verhütung haben, bieten viele Kommunen als freiwillige Leistung eine Kostenübernahme oder einen Kostenzuschuss für Verhütungsmittel an.

Geringes Einkommen – wen betrifft das?

Im Sozialgesetzbuch XII sind bestimmte Einkommensgrenzen festgelegt. Liegt dein monatliches Einkommen unterhalb dieser Grenzen, zählt dies als geringes Einkommen und du hast Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen.
In der Regel sind

Schülerinnen, Auszubildende, Studentinnen, arbeitslose Frauen und Frauen mit niedrigem Familieneinkommen

davon betroffen.

So ist die Kostenübernahme geregelt

Häufig wird von den Kommunen ein Verhütungsmittelfonds eingerichtet und eine bestimmte Summe zur Verfügung gestellt. Du kannst dann über die zuständige Stelle (häufig Schwangerschaftsberatungsstellen, Jobcenter, Landratsamt etc.) einen Antrag stellen auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel. Nachdem geprüft wurde, ob du berechtigt bist oder nicht, bekommst du je nach Regelung die Kosten vollständig erstattet oder erhältst einen Kostenzuschuss. Leider gibt es keine bundesweiten Regelungen zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln. Deshalb entscheidet jede Kommune selbst, ob und wie sie eine Kostenübernahme anbieten möchte. Es handelt sich also um eine freiwillige Leistung.

Einige Kommunen bieten eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel auch für Frauen an, die ein FSJ, BFD und FÖJ machen. Es lohnt sich, nachzufragen!

Mehr Informationen zu deiner Stadt!

Hier findest du bereits einige Beiträge zu Städten, die einen Finanzierungsfonds für Verhütungsmittel eingerichtet haben. Du kannst dich direkt an die richtige Beratungsstelle wenden. Vielleicht ist deine Stadt bereits dabei.

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