Verhütungsmittel kostenlos
so klappts mit dem Antrag für die Kostenübernahme
Wusstest Du, dass Du Verhütungsmittel kostenlose mit einem Antrag auf Kostenübernahme bekommen kannst? Hier erfährst Du, ob Du berechtigt bist eine Kostenübernahme zu bekommen und wie das genau funktioniert.
Für folgende Verhütungsmittel kann eine Kostenübernahme beantragt werden:
- Kupferkette GyneFIX
- Kupferspirale
- Hormonspirale
- Pille (optimal Rezept für 6 Monate)
- Minipille
- Depotspritze (Dreimonatsspritze)
- Vaginalring
- Verhütungspflaster
- Hormonimplantat (Implanon)
Schritt 1:Voraussetzungen
- Du bist 22 Jahre alt oder älter.
- Du kannst ein geringes Einkommen nachweisen oder verfügst über einen staatlichen Leistungsbescheid:
Verdienst Du im Monat zwischen 520,01 und 1.600 Euro netto, zählst Du in Deutschland zu den Geringverdienern.
Jobcenter (Hartz IV – ALG II)
Sozialhilfe (SGB XII)
Wohngeld
Kindergelzuschlag
AsylBLG
Bafög oder Berufsaubildungsbeihilfe (BAB)
- Du musst in der Stadt gemeldet sein, in welcher du den Antrag für die Kostenübernahme stellen möchtest.
Schritt 2: Wo beantragen?
Leider gibt es keine bundesweite Regelung für die Kostenübernahme von Verhütungsmittel, sondern nur kommunale Kostenübernahmemodelle. Ob Du in Deiner Stadt Verhütungsmittel kostenlos gibt und wie die Leistung und Umsetzung davon aussieht, ist demnach von Deiner Kommune abhängig.
Wenn Deine Kommune eine Regelung zur Kostenübernahme anbietet, erfolgt dies meist über einen sogenannten Fonds. In diesem Fonds wird eine gewisse Summe bereitgestellt. Allerdings ist die Vergabe dieser Gelder abhängig von den jeweiligen Regelungen Deiner Kommune.
So findest Du heraus, ob Deine Stadt eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel anbietet.
Um herauszufinden, ob Deine Stadt kostenlose Verhütungsmittel anbietet oder nicht, lohnt es sich beim Jobcenter, den Gesundheitsämtern oder bei Schwangerschaftsberatungsstellen in Deiner Nähe nachzufragen.
Kleiner Tipp: Mit der Filterfunktion kannst Du Dir nur Beratungsstellen anzeigen lassen, die über eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln informieren. "Los gehts" - Beratungsstelle in Deiner Nähe finden
Gefunden!
Wenn Du eine Beratungsstelle in Deiner Nähe gefunden hast, kannst Du dort anrufen und einen Termin zum persönlichen Beratungsgespräch für Deinen Erstattungsantrag vereinbaren. Alternativ kannst Du die offene Sprechstunde der Beratungsstelle besuchen. Dies kostet Dich aber wahrscheinlich mehr Wartezeit.
Außerdem: Warte nicht mit Deinem Antrag auf kostenlose Verhütungsmittel. Wie bereits oben erwähnt, stellt eine Kommune innerhalb eines Jahres eine gewisse Summe in einem Sonderfonds zur Verfügung. Ist diese Summe aufgebraucht, wird in der Regel keine weitere Kostenübernahme mehr gestattet.
Schritt 3: Was für Unterlagen werden benötigt?
Beim Gespräch mit Deiner Schwangerschaftsberatungsstelle wirst Du darüber aufgeklärt werden, welche Unterlagen Du für das Stellen des Antrages tatsächlich benötigst. Damit Du ungefähr weißt, was Dich erwartet, gibt es hier eine kleine Übersicht:
Diese Unterlagen können für den Antrag angefragt werden*:
* Die Anzahl und Art der benötigten Unterlagen, können abweichen, weil jede Kommune eigene Anforderungen festlegt und somit im Kostenübernahme Prozess unterschiedliche Nachweise benötigt.
-
Das Rezept und/oder den Kostenvoranschlag für das Verhütungsmittel vom Arzt
(erst danach in der Apotheke einlösen) - Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Aktuellen Bescheid über den Bezug von: Arbeitslosengeld ALG II bzw. Hartz IV /Hartz 4; Sozialgeld; Asylbewerberleistungsbescheid; Bafög; Wohngeld; Kinderzuschlag; Berufsausbildungsbeihilfe
Abhängig von von den Kommunen:
-
Nachweis über Ein- und Ausgaben (Erklärt unter "Was ist mit Nachweis über Ein- und Ausgaben gemeint?)
bei gemeinsamer Wohnung auch die Ihres Partners
Mit einem Nachweis über Deine Ein- und Ausgaben legst Du Deine Finanzen offen, damit geprüft werden kann, ob der Anspruch auf kostenlose Verhütungsmittel gerechtfertigt ist oder nicht. Allerdings gibt es verschiedene Wege, um Ein- und Ausgaben zu prüfen. Manche Kommunen benötigen lediglich eine einfache Lohnabrechnung, hingegen andere ausführlichere Dokumente, wie Deine Kontoauszüge anfordern werden. Als Überblick findet Hier findest Du, was alles unter einen Nachweis für Ein- und Ausgaben fallen kann:
- eine einfache Lohnabrechnung
- Kontoauszüge der letzten 4-6 Wochen mit Zahlungsnachweis über: BAföG, BAB, Kindergeld, ALG I, Rentenzahlung, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt
- Bestätigung der Eltern über Unterhaltszahlungen/ Taschengeld bei Barzahlungen
- Außerdem: Nachweis über Ersparnisse
- Mietvertrag mit aktueller Betriebskostenabrechnung oder Bruttokaltmiete
Betriebskostenabrechnung
Als Mieterin oder Mieter musst Du monatlich eine Betriebskostenvorauszahlung leisten. Damit rechnet der Vermieter die Kosten mit dem Mieter ab, die durch die Vermietung entstehen, wie Kosten für die Wasserversorgung, Gebühren für Abwasser oder Gebühren für die Müllabfuhr… etc.
Einmal im Jahr bekommst Du als Mieter dann die Betriebskostenabrechnung, in der alle gezahlten Betriebskosten aufgeführt werden. Die Abrechnung wird dann gegen Deine Betriebskostenvorauszahlung gerechnet und je nachdem musst Du nachzahlen oder bekommst Geld zurück.
Wenn also eine Betriebskostenabrechnung gefordert wird, handelt es sich dabei um ein separates Dokument, unabhängig vom Mietvertrag, dass Du einmal jährlich von Deinem Vermieter erhältst.
Bruttokaltmiete
Auch hier handelt es sich letztendlich um die Betriebskosten. Die Bruttokaltmiete umfasst nämlich Miete plus die Betriebskosten. Das bedeutet, Heizung und warmes Wasser sind davon ausgeschlossen. Im Gegensatz zur Betriebskostenabrechnung handelt es sich hier allerdings um einen festen Betrag, der in Deinem Mietvertrag festgehalten wurde. Du findest also die Angaben zu Deiner Bruttokaltmiete im Mietvertrag selber.
Schritt 4: Kostenübernahme erhalten und dann?
Du hast eine Bewilligung bekommen? Sehr gut, dann kannst Du jetzt das Rezept, zusammen mit der Bewilligung in der Apotheke einlösen. Mehr musst Du auch gar nicht unternehmen, denn die Apotheke rechnet dann direkt mit der Schwangerschaftsberatungsstelle.
Spirale oder Hormonimplantat
Wenn Du eine Kostenübernahme für eine Spirale oder Hormonimplantat beantragt hast, besitzt Du kein Rezept, sondern einen Kostenvoranschlag von Deiner Ärztion/ Deinem Arzt. Bekommst Du eine Zusage zur Kostenübernahme, kannst Du direkt einen Einlagetermin bei Deiner Ärztin/ Deinem Arzt vereinbaren. Jetzt musst Du nur noch die Bewilligung und den Kostenvoranschlag zum Einlagetermin mitbringen. Auch hier wird Deine Ärztin/ Dein Arzt selbstständig mit der Verrechnungsstelle abbrechen.
@gynefixdeutschland
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